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28 Februar 2022

Aktien – diese Aktienarten sollten Anleger kennen

Aktien – diese Aktienarten sollten Anleger kennen

Zahlreiche Gründe sprechen für die Investition in Aktien: Zum einen können Kurssteigerungen für die Erzielung eines hohen Gewinns genutzt werden, zum anderen weiß die Aussicht auf Dividendenzahlungen zu überzeugen. Bei einem Investment kann es von Vorteil sein, die verschiedenen Aktienarten und deren Vor- sowie Nachteile zu kennen.

Stammaktien – die überwiegende Aktienart

Stammaktien beinhalten keine besonderen Rechte oder Einschränkungen. In Bezug auf Dividenden und Kapitalrückzahlungen stehen sie zwar hinter den Vorzugsaktien, verleihen jedoch Stimmrechte, die Vorzugsaktieninhabern normalerweise nicht zustehen. Einige Unternehmen schaffen mehr als eine Klasse von Stammaktien, wie zum Beispiel A-Stammaktien und B-Stammaktien. Dies gibt Flexibilität für unterschiedliche Dividenden, die an verschiedene Aktionäre gezahlt werden können. Außerdem können bei mehreren Klassen Vorkaufsrechte leichter definiert werden.

Es kann durchaus behauptet werden, dass es sich bei den Stammaktien um die dominierende Aktienart handelt. Zum Beispiel sind bei NAGA Trading über 480 Aktien handelbar, die zum überwiegenden Teil dieser Art zugehören.

Das Stimmrecht von Stammaktien kann in irgendeiner Weise beschränkt sein. Die Inhaber sind zum Beispiel nur dann stimmberechtigt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Gerade bei großen Aktiengesellschaften ist es keine Seltenheit, dass ein Stimmrecht erst ab einer gewissen Anzahl von Aktien ausgeübt werden darf.

Rückkaufbare Aktien – Wertpapiere mit besonderer Option

Die Bedingungen der rückkaufbaren Aktien geben der Gesellschaft die Option, sie in der Zukunft zurückzukaufen. Die Option kann zu oder nach einem bestimmten Datum, zwischen zwei Daten oder zu jedem Zeitpunkt wirksam werden. Der Rücknahmepreis entspricht in der Regel dem Ausgabepreis, kann aber auch anders festgesetzt werden. Ein Unternehmen kann Anteile nur aus Gewinnen oder Erlösen aus der Ausgabe neuer Anteile zurücknehmen. Wenn sich ein Unternehmen für solche Anteile entscheidet, muss es auch nicht rückkaufbare Anteile im Umlauf haben. Zu keinem Zeitpunkt darf das gesamte Aktienkapital aus rückkaufbaren Aktien bestehen.

Vorzugsaktien – die Aktien mit Vorrangstellung

Vorzugsaktien gehen in der Regel mit dem großen Vorteil einher, dass jedes Jahr ein fester Dividendenbetrag ausgezahlt wird. Die Höhe der Dividende wird üblicherweise in Prozent des Nennwerts ausgedrückt. Der volle Anspruch wird jedes Jahr ausgezahlt, es sei denn, die ausschüttungsfähigen Rücklagen reichen nicht aus, um ihn ganz oder teilweise auszuzahlen. Bei einer Auflösung stehen den Inhabern von Vorzugsaktien noch vor den Stammaktionären, zumindest in der Regel, die rückständigen Dividenden und ihr Kapital zu.

Wenn die Dividende versäumt oder nicht vollständig gezahlt wird, wird der Fehlbetrag ausgeglichen, wenn das Unternehmen das nächste Mal über ausreichende ausschüttungsfähige Rücklagen verfügt. Daraus folgt, dass Stammaktionäre keine Dividenden erhalten, bis alle Rückstände auf kumulierte Vorzugsaktien beglichen sind. Standardmäßig sind Vorzugsaktien kumulativ, aber viele Unternehmen geben auch nicht kumulative Vorzugsaktien aus.

Rückzahlbare Vorzugsaktien – eine interessante Kombination

Rückzahlbare Vorzugsaktien vereinen die Merkmale von Vorzugsaktien und rückzahlbaren Aktien. Der Aktionär profitiert daher von dem Vorzugsrecht auf Dividenden, während das Unternehmen die Möglichkeit behält, die Aktien in Zukunft zu vorab vereinbarten Bedingungen zurückzugeben.

Die meisten Unternehmen beginnen damit, dass sie nur eine Art von Aktien in Form einer gewöhnlichen Aktienklasse haben. Diese sind in der Regel mit gleichen Rechten auf Stimmrechte, Kapital und Dividenden ausgestattet.

So wie ein Unternehmen Aktien in mehreren Aktienklassen ausgeben kann, steht es einem Aktionär auch frei, mehr als eine Aktienklasse derselben Gesellschaft zu halten und dadurch von den unterschiedlichen Rechten zu profitieren, die jede Klasse bietet.

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Ve/Me/Com führt keinerlei Anlageberatung durch und gibt auch keinerlei konkrete Empfehlungen zu einem Wertpapier, Finanzprodukt oder –instrument ab. Die Erwähnung bestimmter Wertpapiere oder Anlageprodukte stellt ausdrücklich keine Empfehlung zum Kaufen, Verkaufen oder Halten dar. Ein Handel mit Wertpapieren oder Finanzanlageprodukten stellt immer ein hohes finanzielles Risiko dar. Sie müssen sich immer bewusst sein, dass Sie ein hohes finanzielles Risiko eingehen, das bis hin zum Totalverlust gehen kann. Das Handlungsmuster bezieht sich immer und ausschließlich auf den Trader und sein Anlageverhalten, das sich aus bestimmten Indikatoren ableitet. Es ist vielmehr als Lernbeispiel anzusehen, aus dem sich für Sie aber keinerlei Kauf- oder Verkaufsempfehlungen ableiten lassen. Sie handeln bzw. traden auf eigenes Risiko - jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Interessenkonflikte: Um unseren Pflichten gemäß §31 Absatz 1 Nr. 2 WpHG und § 33 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 nachzukommen informieren wir Sie darüber, dass die Redakteure und Mitarbeiter der Gesellschaft auch Handel mit Wertpapieren, Derivaten oder ähnlichen Instrumenten betreiben/, bei und dort investiert sind. Konkret sind dies CFD´s, ETF´s und Futures auf den Dax, Dow Jones, SP500, Nikkei, Hang Seng, EUR/USD, EUR/JYP sowie auf Gold und Silber.

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